Brillenverordnung: Werte, Abkürzungen und Kassenzuschuss erklärt (September 2026)

Die Brillenverordnung ist das augenärztliche Rezept für Brillengläser oder Kontaktlinsen: Sie enthält alle Korrektionswerte wie Sphäre, Zylinder und Achse und ist Voraussetzung für einen Kassenzuschuss. Diesen erhalten Erwachsene nur bei mehr als 6 Dioptrien Fehlsichtigkeit (bzw. mehr als 4 Dioptrien mit zusätzlicher Hornhautverkrümmung) oder schwerer Sehbeeinträchtigung – Kinder und Jugendliche dagegen grundsätzlich.

Was ist eine Brillenverordnung?

Die Brillenverordnung ist das offizielle Rezept für Brillengläser oder Kontaktlinsen. Sie wird vom Augenarzt ausgestellt, nachdem eine Fehlsichtigkeit – etwa Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder eine Hornhautverkrümmung – per Augenprüfung festgestellt wurde. Auf dem Dokument sind alle Korrektionswerte notiert, die der Augenoptiker oder ein Online-Anbieter für die Fertigung der passenden Gläser benötigt. Zusätzlich hat die Verordnung eine formale Funktion: Nur mit ihr können gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss der Krankenkasse geltend machen.

Brillenverordnung und Brillenpass – wo liegt der Unterschied?

Beide Dokumente enthalten Ihre Glaswerte, haben aber unterschiedliche Aussteller und Zwecke:

  • Die Brillenverordnung stammt vom Augenarzt und ist ein Rezept, das vor dem Brillenkauf ausgestellt wird. Sie ist die Grundlage für eine mögliche Kostenbeteiligung der Krankenkasse.
  • Der Brillenpass wird vom Optiker nach dem Kauf ausgehändigt und dokumentiert, mit welchen Werten Ihre fertige Brille tatsächlich verglast wurde.

Für die Bestellung neuer Gläser genügen in der Regel beide Dokumente, da sie dieselben Messwerte enthalten. Wichtig ist nur, dass die Werte aktuell sind – bei spürbaren Sehveränderungen sollte vorab ein neuer Sehtest erfolgen.

Diese Werte stehen auf der Verordnung

Die Angaben wirken auf den ersten Blick kryptisch, folgen aber einem festen Schema. Die wichtigsten Abkürzungen im Überblick:

Abkürzung Bedeutung
R / L Rechtes bzw. linkes Auge – die Werte werden immer getrennt angegeben
F / N Fernbrille bzw. Nahbrille (z. B. Lesebrille)
Sph (Sphäre) Stärke der Kurz- oder Weitsichtigkeit in Dioptrien; Minuswerte für Kurzsichtigkeit, Pluswerte für Weitsichtigkeit
Zyl (Zylinder) Stärke der Korrektur einer Hornhautverkrümmung (Astigmatismus)
A / Achse Lage der Hornhautverkrümmung in Grad (0–180°), gehört immer zum Zylinderwert
Add (Addition) Nahzusatz für Gleitsicht- oder Lesebrillen, meist ab etwa 40 Jahren relevant
Prisma / Basis Korrektur einer Winkelfehlsichtigkeit; die Basis gibt die Wirkrichtung an (horizontal oder vertikal)
PD Pupillendistanz, also der Abstand der Pupillenmitten – wichtig für die exakte Zentrierung der Gläser

Nicht jede Angabe ist immer ausgefüllt

Werte wie Addition, Prisma oder Pupillendistanz erscheinen nur, wenn sie für Ihre Versorgung nötig sind. Eine reine Fernbrille für ein junges, kurzsichtiges Auge kommt oft mit Sphäre allein aus, während eine Gleitsichtverordnung zwingend die Addition enthält.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Seit April 2017 gilt durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) eine erweiterte Erstattungsregelung nach § 33 SGB V. Grundsätzlich gilt:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten die Kosten für Brillengläser regulär von der gesetzlichen Kasse übernommen.
  • Erwachsene haben Anspruch bei mehr als 6 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit – oder bereits ab mehr als 4 Dioptrien, wenn zusätzlich eine Hornhautverkrümmung vorliegt.
  • Auch bei schwerer Sehbeeinträchtigung (bestkorrigierte Sehschärfe von höchstens 0,3 auf beiden Augen) oder stark eingeschränktem Gesichtsfeld besteht ein Anspruch.

Voraussetzung für die Erstattung ist stets eine augenärztliche Verordnung – ein Sehtest beim Optiker reicht dafür nicht aus. Erstattet werden dabei Festbeträge für die Gläser, nicht die Fassung.

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